Feeds: Artikel und Kommentare 09. September 2010

Allgemeines mk am 02. März 2010 11:11 am

Danke, BVerfG.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erklärt. Die jetzige Regierung muss zumindest nachbessern.

Schön, dass wenigstens in Karlsruhe noch Menschen sitzen, denen das Grundgesetz noch etwas bedeutet. Es ist jetzt kurz vor Elf, wenn ich heute frei hätte, würde ich jetzt einen Korken knallen lassen.

Zurücklehnen darf man sich jetzt aber trotzdem nicht. Die Kritikpunkte des BVerfG kann man ja auch als Bauanleitung für Version 2.0 des kassierten Gesetzes sehen, da liegt es in der Verantwortung des Einzelnen, diesen Prozess aktiv mitzugestalten und Überzeugungsarbeit zu leisten, dass erstens das Grundgesetz verbindlich ist, und zweitens ein Überwachungsapparat ein Land auf die Dauer eher lähmt als schützt. Und ich bin mal so frei und behaupte, dass die Schaffung einer solchen Atmosphäre der Angst – die entsteht, weil es leichter ist die eigene Bevölkerung überwachen, um so vielleicht mal einen Terroristen mitzuerwischen, anstatt die wesentlich schwierige Aufgabe anzunehmen, dem Terrorismus den Boden zu entziehen – exakt das ist, was Terroristen bezwecken.
Angstlähmung. Huuuuuuh!

Terroristen können mich aber mal, ich hab nämlich was dagegen dass deretwegen das GG ignoriert wird.

Was mich nur immer noch ärgert, ist, wieviel Zeit und Energie und Geld in dieses Gesetz und seine Folgen geflossen ist, obwohl das BVerfG von Anfang an klargemacht hat, dass deutliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen, EU-Leitlinie hin oder her. Solche Ressourcen fehlen dann an anderer Stelle. Und selbst wenn ein nachgebessertes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungskonform durchginge: Wir brauchen es nicht. Es stehen bereits genug Instrumente zur Verbrechensbekämpfung zur Verfügung, und es besteht keine Veranlassung, die Grundrechte aller weiter zu beschneiden.

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